Gebühren
Welche Gebühren durch unser Tätigwerden entstehen, hängt maßgeblich davon ab, ob wir Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertreten und beraten.
Gerichtliche Vertretung
In gerichtlichen Verfahren - also bei einer Klage oder einstweiligen Verfügung - richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem sog. Gegenstandswert der im Verfahren geltend gemachten Ansprüche.
Wenn Sie den Gegenstandswert kennen, können Sie uns unverbindlich anrufen, uns den Gegenstandswert nennen, und wir teilen Ihnen mit, wie hoch die Gebühren sein werden.
Außergerichtliche Vertretung und Beratung
Im außergerichtlichen Bereich (Überprüfung einer Abmahnung, einer Werbemaßnahme oder eines Internetshops) vereinbaren wir in aller Regel eine Pauschale.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach mehreren Faktoren, z.B. der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und dem erwarteten Zeitaufwand.
Teilen Sie uns Ihren Beratungsbedarf einfach mit und wir sagen Ihnen vorab, wie hoch das Honorar sein wird. Sie entscheiden dann, ob Sie und beauftragen möchten.
Wenn Sie annehmen, daß sich ein Mitbewerber Ihres Unternehmens unlauter, also wettbewerbswidrig verhält, können Sie und mit der Prüfung der Rechtslage beauftragen. Die Höhe des Honorars für die Überprüfung richtet sich nach den aufgeführten Faktoren.
Diese Prüfungsgebühren werden auf das Honorar für eine nachfolgende Durchsetzung Ihrer Ansprüche angerechnet. Die Gebühren für Abmahnungen richten sich nach dem Gegenstandswert, den wir je nach Lage des Falles einschätzen.
Fragen Sie uns einfach, wenn Sie eine Kosteneinschätzung zu Ihrem Fall erhalten möchten.
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